Auszug aus den Mietbedingungen
Stand September 2022
Mietvertrag
Vertragspartner bei Vertragsabschluss sind der genannte Mieter und Vermieter in der schriftlichen Ausfertigung des Mietvertrages.
Berechtigte Fahrer- Sunlight Adventure T 68/ 4,25t
Berechtigte Fahrer sind nur die genannten Mieter im Mietvertrag. Das Fahrzeug darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein; ferner müssen sie seit 3 Jahren im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein.
Führerschein Klasse C 1 oder alte Klasse 3 erforderlich – diese Fahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.250 kg bzw. 3.850 kg.
Berechtigte Fahrer- Sunlight Adventure T 68/ 3,5t
Berechtigte Fahrer sind nur die genannten Mieter im Mietvertrag. Das Fahrzeug darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein; ferner müssen sie seit 3 Jahren im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Führerschein Klasse B erforderlich.
Mietpreis
Es gelten die in der jeweils gültigen Mietpreisliste aufgeführten Preise. Die Mietpreise schließen ein:
die gültige Mehrwertsteuer
Pro Miettag 300 km frei. Ab 14 Miettagen bis 6.000 km frei.
Für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer gilt ein km-Geld von 0,30 €.
Vollkaskoversicherung mit 1.000 € Selbstbeteiligung pro Schaden- der Mieter zahlt die Selbstbeteiligung.
Teilkasko mit 1.000 € Selbstbeteiligung pro Schaden- der Mieter zahlt die Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung hat im Schadensfall der Mieter zu tragen. Eine Kaution von 1.000 € ist bei Abholung in bar zu hinterlegen.
Schutzbrief
Wir berechnen eine Übergabe-Pauschale von 145 €. Darin sind enthalten:
Einweisung, Übergabe, Rücknahme
mindestens 11 kg Gas, 2x Bordatlas, Parkscheibe, Chemie für die Toilette
Matratzenschoner
Campingtisch und Campingstühle
gefüllter Dieseltank- das Fahrzeug ist mit einem vollem Dieseltank zurückzugeben
gefüllter Wassertank- mindestens 20 l
Außenreinigung- bei normaler Verschmutzung
Die Mitnahme von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters. Wir berechnen bei Mitnahme eines Hundes 5€ pro Tag.
Zahlungsweise
Bei Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter innerhalb einer Woche eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises an den Vermieter zu leisten.
Die Anzahlung gilt als Bearbeitungs- und Reservierungsgebühr. Sie wird bei Stornierung/Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag immer einbehalten. Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn an den Vermieter zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ab 2 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig.
Die Fahrzeugübergabe ist bei unvollständiger Bezahlung und Nicht-Hinterlegung der Kaution von 1.000 € in bar nicht möglich.
Kaution
Die Kaution von 1.000 € ist bei der Fahrzeugübergabe in bar zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in voller Höhe rückerstattet.
Bei allen Schäden/ Versicherungsschäden, die der Mieter zu tragen hat (auch die von Fremdverursachern bzw. Fremdeinwirkung) behält der Vermieter die Kaution von 1.000 € pro Schaden als Selbstbeteiligung entsprechend ein.
Stornierung/ Rücktritt
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Bei Rücktritt wird die Anzahlung immer einbehalten. Sie gilt als Bearbeitungs- und Reservierungsgebühr. Diese Gebühr wird bei Stornierung/Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag immer einbehalten- diese Bedingung ist nicht verhandelbar. Tritt ein Mieter vom Vertrag zurück, so sind folgende Anteile vom Gesamtmietpreis dennoch zu zahlen:
Bis 60 Tage vor Mietbeginn 40%, bis 30 Tage vor Mietbeginn 60%, bei weniger als 30 Tagen 90%.
Nichtabnahme des Fahrzeugs gilt als Rücktritt – es werden 90% des Gesamtmietpreises berechnet.
Während der Mietperiode ist eine Stornierung/ Kündigung des Mieters nicht möglich. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs ist keine Rückerstattung möglich und es ist der volle vertraglich vereinbarte Preis zu zahlen.
Nutzung des Fahrzeugs
Reisemobile sind gewichtsoptimierte Fahrzeuge. Sie bieten einen großen Wohnraum bei vergleichsweise geringem Eigengewicht. Aufgrund dieser Voraussetzung sind fast alle Bauteile wie Türen, Fenster, Schrankklappen, Rollos, Leitern usw. wesentlich dünner, leichter und zerbrechlicher als gewohnt. Daher ist es wichtig diese Gegenstände sehr vorsichtig zu behandeln.
Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich in der Europäischen Union (EU), Schweiz, Norwegen gestattet.
Unzulässige Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden -
zur Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Teilnahme an Wettrennen, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen, zur Begehung und Ausübung von Zoll- und sonstigen Straftaten, zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken, zum Besuch von Festivals oder ähnlichen Veranstaltungen, zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl, zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Reisemobiles abweichen, zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe, zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus, Fahrten unter Einfluss von Drogen, Alkohol und Medikamenten sind zu unterlassen, Fahrten in Kriegs-und Krisengebieten sind verboten.
Übergabe des Fahrzeugs
Die Mietperiode beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs und erfolgt am ersten Miettag zwischen 17.00 und 20.00 Uhr- je nach Absprache. Das Fahrzeug kann nur an den Mieter persönlich übergeben werden.
Das Fahrzeug wird gereinigt, sauber und vollgetankt übergeben.
Das Fahrzeug muss vom Mieter gründlich gereinigt zurückgegeben werden.
Rückgabe des Fahrzeugs
Die Mietperiode endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs und erfolgt am letzten Miettag ab 9.00 Uhr bis spätestens 13.00 Uhr- je nach Absprache. Die Zeiten der Rückgabe des Fahrzeugs werden im Mietvertrag festgelegt und sind absolut bindend.
Das Fahrzeug kann nur vom Mieter selbst zurückgegeben werden.
Der Abwassertank und die Toilette müssen entleert und gereinigt sein.
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Die letzte Tankrechnung ist dem Vermieter vorzulegen.
Das Fahrzeug muss vom Mieter sauber und gereinigt zurückgegeben werden- sprich der gesamte und komplette Fahrzeuginnenraum (Armaturen im Fahrerhaus, Kühlschrank, Schränke usw.) muss gereinigt und sauber sein- der Mieter selbst ist für die Reinigung zuständig.
Kündigung von Seiten des Vermieters, Ersatzfahrzeug
Der Vermieter kann den Mietvertrag vor der Übergabe des Fahrzeugs aus folgenden Gründen kündigen:
bei unvorhersehbaren Zwischenfällen, wie beispielsweise Unfall des Vormieters, aufgrund höherer Naturgewalten, Motorschaden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs, sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, höhere Gewalt etc.
Dem Vermieter ist es leider nicht möglich und er ist nicht dazu verpflichtet ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Kommt eine Vermietung aus einem der o.g. Gründe nicht zustande, wird der Gesamtmietpreis rückerstattet .